Mitmachen können Schülerinnen und Schüler der siebten bis zehnten Klasse

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ – so steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Die Hessische Staatskanzlei, das Hessische Justizministerium und das Hessische Kultusministerium veranstalten nun im Rahmen der Aktion „Hessen lebt Respekt“ einen Schülerwettbewerb rund um das Grundrecht auf Gleichheit, auf den der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Max Schad hinweist.

Mitmachen können Schülerinnen und Schüler der siebten bis zehnten Jahrgangsstufe aller Schulformen; Einsendeschluss ist der 22. April 2020. Gefordert ist eine Zeitungsreportage mit mindestens einem Bild. Darin sollen sich die Schülerinnen und Schüler unter anderem mit der Frage auseinandersetzen, wo ihnen im Alltag die Grundsätze des Artikels 3 GG begegnen und in welchen Bereichen Gleichheit und Gleichberechtigung konkret umgesetzt oder verletzt werden.

Die Wettbewerbsbeiträge werden am 12. Juni im Rahmen des Hessentages in Bad Vilbel im Beisein des Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier veröffentlicht. Der erste Platz ist mit 3000 Euro, der zweite Platz mit 2000 Euro und der dritte Platz mit 1000 Euro dotiert. Die drei Gewinnerklassen werden zur Preisverleihung eingeladen; die Fahrtkosten übernimmt der Landespräventionsrat. Informationen zum Wettbewerb gibt es im Netz unter https://landespraeventionsrat.hessen.de/schülerwettbewerb.

Kategorien: Wahlkreis

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