Zur Forderung der hessischen SPD, das Wahlrecht auf 16 Jahre herunterzusetzen, sagte der jugendpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Max Schad:
„Es gibt viele Jugendliche, die ganz sicher in der Lage wären, schon mit 16 oder 17 Jahren zu wählen. Das kann der Gesetzgeber aber nicht individuell beurteilen. Wir brauchen für das Wahlrecht ein objektives Kriterium, um das Wahlalter einzugrenzen. Als objektives Kriterium hat sich die Volljährigkeit bewährt, weshalb wir auch künftig an ihr festhalten wollen.
Andere Regelungsbereiche sind zu Recht auch an die Volljährigkeit geknüpft. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres wird jeder und jede voll geschäftsfähig, darf Verträge schließen, heiraten und selbst Autofahren. Unser Staat koppelt also bestimmte Rechte und Pflichten an die Volljährigkeit, dies sollte auch für das Wahlrecht gelten. Die Beibehaltung des Wahlrechts ab 18 Jahren genießt zudem in der Bevölkerung großen Rückhalt.
Wir als CDU-Fraktion sehen unsere Aufgabe darin, junge Menschen an die politische Willensbildung heranzuführen und die Jugendlichen in unserem Land ernst zu nehmen. Dafür müssen wir ihre Beteiligung durch Mitwirkungsgremien auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene stärken. Hier sehen wir gerade in der Schaffung von Jugendparlamenten und Jugendbeiräten in den Kommunen vor Ort sowie im Ausbau von digitaler Jugendbeteiligung erhebliches Mitgestaltungspotential. Mit der Jungen Union haben wir zudem die mit Abstand größte jugendpolitische Organisation in unsere Reihen, die seit mittlerweile über 70 Jahre für die Interessen junger Menschen streitet.“