Katja Leikert und Max Schad haben an Änderung des Transplantationsgesetzes mitgewirkt
Mit breiter Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag einer Änderung des Transplantationsgesetzes zugestimmt. Maßgeblich beteiligt an den nun umgesetzten Neuerungen war die Hanauer CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert, die in der vergangenen Legislaturperiode als Berichterstatterin ihrer Fraktion für das Thema Organspende zuständig war und auch das Wahlprogramm ihrer Partei zu diesem Punkt mitgeschrieben hat. Auch Max Schad, heute Landtagsabgeordneter und damals als Büroleiter Leikerts ebenfalls eng mit der Thematik befasst, freut sich, dass sich der hartnäckige Einsatz gelohnt hat.
„Mehr als 1000 Menschen sterben in Deutschand jährlich, weil sie vergeblich auf ein Spenderorgan hoffen, 10.000 befinden sich auf der Warteliste. Hinzu kommen viele Dialysepatienten, denen geholfen werden kann.Meine Motivation war und ist es, die Zahl der Organspenden signifikant zu erhöhen. Damit potenzielle Organspender schneller identifiziert werden können, ist jedoch eine Verbesserung der strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Entnahmekrankenhäusern notwendig. Diesem Ziel sind wir jetzt ein gutes Stück näher gekommen“, so Leikert.
Dreh- und Angelpunkt der Gesetzesnovelle sind die Transplantationsbeauftragten, die künftig hinzugezogen werden müssen, wenn Patienten als Organspender in Betracht kommen.Damit sie von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden können und mehr Zeit haben, wird eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung ins Gesetz aufgenommen. Diese sieht eine anteilige Freistellung der Transplantationsbeauftragten abhängig von der Anzahl der vorhandenen Intensivbehandlungsbetten vor und soll den Krankenhäusern vollständig finanziell erstattet werden. Außerdem soll die Position der Transplantationsbeauftragten gestärkt werden, u.a. durch Zugang zu den Intensivstationen sowie das Erhalten aller erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotenzials. Kleinere Entnahmekrankenhäuser sollen besser angeleitet werden, um überall für eine gleichbleibend hohe Qualität zu sorgen. Darüber hinaus soll die Dankbarkeitskultur gestärkt werden, beispielsweise, indem sich die Empfänger eines Spenderorgans mit Hilfe einer vermittelnden Stelle beim Spender bzw. dessen Familie bedanken können.
„Die in Berlin gefassten Beschlüsse sind ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, weitere müssen folgen“, urteilt Max Schad. Sowohl er als auch Katja Leikert unterstützen daher Gesundheitsminister Spahn, der eine Debatte über die „Widerspruchslösung“ angestoßen hat, bei der jeder als Organspender gilt, der nicht widersprochen hat. „Wenn wir schwerkranken Menschen helfen wollen, müssen wir diese ethisch nicht einfache Diskussion führen. Jeder von uns kann in diese Situation kommen.Es geht wortwörtlich um Leben und Tod“, betont Katja Leikert.
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